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Touch up. The Studio
Vermieter: Make-up by Sarahlena GmbH, vertreten durch Sarah Magdalena Kreuter
Stand: 03/23
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1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände (Möbel, Foto-Hintergründe, usw.), technischen Geräte und Anlagen. Sie gelten als vereinbart, mit der Buchung des Studios auf unserer Buchungsseite. Vertragliche Abreden, zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
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Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern.
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2. Miete
Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die online unter: https://www.touchup.academy/studio einzusehen ist. Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten, Getränke (Wasser, Kaffee, Tee), Blitz- und Studiotechnik. Die genannten Kosten, die in der Studiomiete inbegriffen sind, sind für bis zu vier Personen bei privater Nutzung, für bis zu sechs Personen bei gewerblicher Nutzung und für bis zu 15 Personen bei Buchung des Event-Tarifs (privat oder kommerziell) in den üblichen Mengen inkludiert. Bei mehr als der vorgesehenen Personenanzahl des gebuchten Tarifs werden pro weiterer Person 25 € (inkl. USt. bei privater Nutzung) und 20 € (zzgl. USt. bei kommerzieller Nutzung) für Nebenkosten, Getränke und zusätzlichen Verschleiß berechnet.
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Mit inbegriffen in der Miete ist der große Loftraum inkl. Nutzung des Foto-, Make-up-, Flur- und Loungebereichs sowie der Küche und Toilette/Bad. Der Glaskasten ist das interne Büro der Make-up by Sarahlena GmbH und bleibt daher während der Mietdauer abgeschlossen und nicht zugänglich für den Mieter. Daher ist der Büroraum ausdrücklich nicht in der Vermietung inkludiert.
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Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine maximale Verspätung von 20 Minuten zur Abholung des Studioschlüssel bzw. zur persönlichen Übergabe des Studios nicht überschritten wird, da ansonsten der Anspruch auf das Studio erlischt. Die Zahlungspflicht des Mieters bleibt davon unberührt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag je angefangene Stunde 50 € (inkl. USt.) bei privater Nutzung und 55 € (zzgl. USt.) bei kommerzieller Nutzung (sofern das Studio nicht anderweitig gebucht ist) abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
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Die Buchung kann bis zu 30 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderen Falls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung weniger als 14 Tage vorher abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet. Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen oder Veranstaltungen hierbei die gebotene Rücksicht.
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3. Zahlungsbedingungen
Die Miete ist spätestens 7 Tage nach Vertragsunterschrift auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigeren Vermietungen muss der Betrag in jedem Fall vor dem Mietzeitpunkt gezahlt werden – ggfs. muss hierüber ein Nachweis erbracht werden. Nur bei kompletter Vorabzahlung oder dem Erbringen des Nachweises, dass die Überweisung getätigt wurde, besteht ein Anspruch auf die Räumlichkeit zum Mietzeitpunkt. Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen, wie Zeitüberschreitungen, werden nach der Anmietung in Rechnung gestellt. Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
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4. Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt.
Rauchen und der Verzehr von Alkohol ist im Mietobjekt untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen – ggfs. wird eine Kautionszahlung veranschlagt. Ebenso ist das Streuen von Konfetti, Blüten/Blumen, Reis und ähnlichen Wurfmaterialien nicht gestattet.
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Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Sollte durch mitgebrachte Tiere ein Schaden am Mietobjekt, den technischen Geräten, der Einrichtung oder sonstiger Gegenstände entstehen, so hat der Mieter für den entstandenen Schaden zu haften. Bei mitgebrachten Tieren (nach vorheriger Absprache) eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50 € (inkl. USt.) bei privater Nutzung und 45 € (zzgl. USt.) bei kommerzieller Nutzung fällig.
Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Geräte. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Bei Zustimmung haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
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Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit 20 € (inkl. USt.) bei privater Nutzung und 20 € (zzgl. USt.) bei kommerzieller Nutzung pro laufenden Meter in Rechnung gestellt.
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5. Zustand der Räume
Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Etwaige Mängel hat der Mieter zu Beginn schriftlich dem Vermieter mitzuteilen und mit Fotos zu dokumentieren. Soweit nichts anders im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zu übergeben. Die dafür benötigte Zeit hat der Mieter innerhalb der Mietzeit zu berücksichtigen. Alle Einrichtungsgegenstände und (technisches) Equipment des Studios müssen wieder an ihren ursprünglichen Platz geräumt werden. Wird das Studio unaufgeräumt vorgefunden und sollten sich die Möbel und Gegenstände nicht an ihrem ursprünglichen Platz befinden, erheben wir eine Aufwandspauschale von 50 € (inkl. USt.) bei privater Nutzung und 45 € (zzgl. USt.) bei gewerblicher Nutzung.
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Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand starker Verschmutzung befinden, behält sich der Vermieter vor, die Kosten für die Reinigung zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten wie z.B. Mietausfall dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter nimmt das Studio persönlich oder durch beauftragte Dritte nach Ende der Mietzeit entgegen. Sollten bei dieser Rücknahme oder innerhalb der nächsten 48 Stunden dem Vermieter durch den Mieter verursachte Schäden oder Verschmutzungen auffallen, so werden diese durch den Mieter kommuniziert und in Rechnung gestellt.
Für eventuell entstandene Schäden am Mietobjekt, den technischen Geräten, der Einrichtung oder sonstiger Gegenstände haftet der Mieter.
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6. Eigentumsvorbehalt
Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Einwilligung durch den Vermieter gestattet. Werden Gegenstände aus dem Studio entwendet, so werden diese unmittelbar dem Mieter in Rechnung gestellt.